Rechtspflege
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Er wird aufgrund eines bilateralen, privatrechtlich, abgeschlossenen Vertragsverhältnisses zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt tätig. Dieses Verhältnis zeichnet sich durch eine Erteilung von besonderen Rechten und Pflichten gegenüber Verwaltung und Justiz durch u. a. einer Vollmachtserteilung zur Interessenswahrnehmung aus.
Der Rechtsanwalt wird dabei ermächtigt Einsichtnahme von Akten seitens diverse Behörden und der Gerichte zu volllziehen.
Beratung
Ein Beratungsgespräch ist oft der Beginn bei der Entfaltung der Tätigkeit durch den Anwalt. Darüber hinaus kann sich eine nach außen gerichtete Tätigkeit anschließen, sei es, dass eigene Ansprüche geltend gemacht werden, oder aber Ansprüche der gegnerischen Partei zurückgewiesen werden sollen.
Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis, so kann es nachfolgend zur Geltendmachung von Ansprüchen des Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren oder aber der Abwehr von gegen den Mandanten gerichteten Ansprüche in einem solchen Verfahren kommen.
Prozess
Bei einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren wird im Allgemeinen der Aufwand bzw. die Kosten für eine Mängelbeseitigung bzw. der Aufwand zur Schadensbehebung durch einen Sachverständigen der durch das Gericht bestellt wird, ermittelt.
Dies ist der Sache meist förderlich, weil in der Folge der Schadensverursacher bzw. die Höhe des Schadens genau festgestellt werden können. In einem sich dann anschließenden Klageverfahren kann dies nur von Vorteil sein.