Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechtes, macht aber seit vielen Jahren eine eigene Entwciklung durch und verbreitert sich ständig.

Es umfasst Rechtsnormen, die sich insbesonders mit der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auseinandersetzen, aber auch mit der Anwendung des Tarifvertragsrechtes sowie der betrieblichen- und Unternehmensmitbestimmung.
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Baurecht und Architektenrecht

Sehr breiten Raum nimmt das private Bau- und Architektenrecht in Anspruch, welches naturgemäß einen Grundstücksbezug enthält. Die Anwaltstätigkeit ist hier sehr spezifisch und verlangt ein beträchtliches Maß von besonderen Rechtskenntnissen, sowie eine erhebliche Erfahrung im technischen Bereich, damit auch im Umgang mit Gutachten und Sachverständigen. Dieses Fachgebiet gehört zu denjenigen Rechtsgebieten, die seit vielen Jahren bei weitem eine ständig zunehmende Sonderentwicklung enthalten.

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Erbrecht

Die Tätigkeit erfasst Hilfeleistung bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, Überprüfung derselben auf ihre Rechtswirksamkeit und sich hieraus ergebende Folgen im Erbfall. Ein Erbfall kann dazu führen, dass ein oder mehrere Erben berechtigten oder unberechtigten Ansprüchen von Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder eines Miterben selbst ausgesetzt sein kann.

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Immobilienrecht

Das Immobilienrecht hat direkten Bezug zu bebauten oder unbebauten Grundstücken und zugehörigen dinglichen Rechten, privaten Wasserrechten und ähnlichem. Es umfasst Entwurf und Prüfung von Kauf- und Übergabeverträgen, Geltendmachung von verschiedenen Gewährleistungs- und Schadensersatzrechten sowie umgekehrt auch Abwehr derselben.

Zugehörig ist das Wohnungseigentumsrecht, welches seinerseits die Rechtsbeziehungen zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft, zum Verwalter, zwischen einzelnen Eigentümern untereinander oder in ihrer Stellung zur Gemeinschaft regelt. Das Wohnungseigentumsrecht enthält gegenüber dem allgemeinen Grundstücksrecht teilweise sehr spezielle Regelungen und stellt heute ein häufig zur Anwendung kommendes Rechtsgebiet dar (Kauf, Erwerb, Verkauf von Eigentumswohnungen).

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Vertragsrecht

Die Tätigkeit umfasst alle Vertragstypen, die mit einem der dargestellten Rechtsgebiete Berührungspunkte aufweisen, insbesonders Verträge mit technischem Bezug, z.B. Kauf/Verkauf von Baumaschinen.

Umfasst ist auch das Recht der öffentlich-rechtlichen Verträge, z.B. von städtebaulichen Verträgen nach dem Baugesetzbuch.

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Nachbarrecht

Zunehmende Bedeutung gewinnt das Nachbarrecht, welches gleichfalls einen Grundstücksbezug umfasst. Darunter fallen die Vertragsbeziehungen und vor allen Dingen gesetzlichen Bestimmungen, die sich mit dem Verhältnis von einem oder mehreren Grundstückseigentümer zueinander befassen, die zumeist nebeneinander liegen, nicht jedoch das Wohnungseigentumsrecht. Vielfach geht es um die Durchsetzung von dinglichen Geh- und Fahrtrechten, Wasserrechten, Durchleitungsrechten und ähnlichen Rechten z.B. Notwege- und Notleitungsrechten, Abwehr von Eigentums- und Besitzstörungen des einen Grundstückseigentümers gegenüber dem anderen Grundstückseigentümer oder die Abwehr von unberechtigt erhobenen Ansprüchen.

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Verwaltungsrecht

Dazu gehört im Besonderen die Tätigkeit im öffentlichen Baurecht (Baugesetzbuch, Bayerische Bauordnung etc.). Zumeist geht es um die Erteilung und Anfechtung einer Baugenehmigung bzw. Abwehr der Anfechtung. Zentral ist hier die Anfechtung von Baugenehmigungen durch den sog. Nachbarn, welcher in der Regel der unmittelbare Grundstücksnachbar ist, aber nicht unbedingt sein muss.

Den Nachbarn schützende Rechte können verletzt werden durch Verstoß gegen Festsetzungen eines Bebauungsplanes, Verletzung von Abstands- und Brandschutzvorschriften. Sehr wichtig ist hier die Anwendung der Baunutzungsverordnung, mit der die Zulässigkeit von Vorhaben in einem bestimmten Gebiet und dessen Schutzbedürftigkeit bestimmt werden können. Einzubeziehen sind auch Normenkontrollverfahren mit denen für einen Grundstückseigentümer negative oder zu seinen Gunsten unterlassene Festsetzungen im Bebauungsplan einer Gemeinde angegriffen werden können.

Das öffentliche Baurecht unterscheidet sich wesentlich vom privaten Bau- und Architektenrecht, obgleich es manchmal Berührungsstellen gibt, so dass beide Rechtsgebiete zu prüfen sind.

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Verkehrsrecht

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