Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechtes, macht aber seit vielen Jahren eine eigene Entwicklung durch und verbreitert sich ständig.

Es umfasst Rechtsnormen, die sich insbesonders mit der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auseinandersetzen, aber auch mit der Anwendung des Tarifvertragsrechtes sowie der betrieblichen- und Unternehmensmitbestimmung.

Von besonderer Bedeutung ist die Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, das umfangreich gewordene Kündigungsschutzrecht, das Geltendmachen von Lohn- und Gehaltsforderungen und auch von Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.

Bei den Kündigungen wird unterschieden zwischen einfachen Kündigungen, bei denen nur die Kündigungsfristen zu beachten sind, bei Kündigungen im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes oder von Sondergesetzen wie z.B. dem Mutterschutzgesetz. Im Kündigungsschutzgesetz wird unterschieden zwischen einer betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung. Daneben gibt es noch die fristlose Kündigung, die nur bei besonders schwerwiegenden Vertragsverstößen in Betracht kommt.

Im Besonderen ist bei der arbeitgeberseitigen Kündigung unbedingt die 3-wöchige Klagefrist zur Feststellung der Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung zu beachten.

Viele Rechtsstreitigkeiten enden mit Vergleichen, die oftmals Abfindungszahlungen vorsehen. Eine Klage auf unmittelbare Abfindung selbst ist nicht möglich.

Tätigkeiten im Rahmen der arbeitsrechtlichen Interessenvertretung

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