Erbrecht

Die Tätigkeit erfasst Hilfeleistung bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, Überprüfung derselben auf ihre Rechtswirksamkeit und sich hieraus ergebende Folgen im Erbfall. Ein Erbfall kann dazu führen, dass ein oder mehrere Erben berechtigten oder unberechtigten Ansprüchen von Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder eines Miterben selbst ausgesetzt sein kann.

Das Erbrecht im Besonderen gewährt dem Erbrechtsbeteiligten eine Vielzahl von Auskunftsansprüchen, die so im sonstigen Recht nicht vorhanden sind, um ihm wegen seiner im Regelfall vorliegenden Unkenntnis die Möglichkeit zu verschaffen, seine Ansprüche gegenüber dem Erben sachgerecht durchsetzen zu können. Verfahrensmäßig spielt das sog. Erbscheinsverfahren eine wichtige Rolle zur Bestimmung einer Erbenposition bevor Auskunft- und sonstige finanzielle Anspruch geltend gemacht werden können. Banken verlangen in der Regel die Vorlage eines Erbscheines bevor sie Auskunft und Zugriff auf Erblasserkonten gewähren.