Nachbarrecht

Zunehmende Bedeutung gewinnt das Nachbarrecht, welches gleichfalls einen Grundstücksbezug umfasst. Darunter fallen die Vertragsbeziehungen und vor allen Dingen gesetzlichen Bestimmungen, die sich mit dem Verhältnis von einem oder mehreren Grundstückseigentümer zueinander befassen, die zumeist nebeneinander liegen, nicht jedoch das Wohnungseigentumsrecht. Vielfach geht es um die Durchsetzung von dinglichen Geh- und Fahrtrechten, Wasserrechten, Durchleitungsrechten und ähnlichen Rechten z.B. Notwege- und Notleitungsrechten, Abwehr von Eigentums- und Besitzstörungen des einen Grundstückseigentümers gegenüber dem anderen Grundstückseigentümer oder die Abwehr von unberechtigt erhobenen Ansprüchen.

Einbezogen ist das Abstandsrecht bei der Pflanzung und Unterhaltung von Bäumen und Büschen, Entfernung von Überwuchs durch Äste und Wurzeln, der Schutz vor unerlaubten Vertiefungen und Abgrabungen, zudem das private Immissionsschutzrecht. Damit sollen unzulässige Einwirkungen auf ein Nachbargrundstück unterbunden werden, beispielsweise durch Lärm, Erschütterung, Rauch, Geruchsbelästigungen, Insektenbefall, Belästigung durch Tiere, deren Verhalten dem Nachbarn zuzurechnen ist.

Dieses Rechtsgebiet setzt eine sehr große und breite Erfahrung des tätigen Rechtsanwalts voraus.